Pfändung in Österreich – Lohnpfändung, Kontopfändung & Ihre Rechte

Pfändung in Österreich – Lohnpfändung, Kontopfändung & Ihre Rechte

Was ist eine Pfändung?

Eine Pfändung ist eine staatliche Zwangsmaßnahme, mit der Gläubiger offene Schulden eintreiben können — wenn alle anderen Versuche gescheitert sind. In Österreich ist die Pfändung im Exekutionsordnung (EO) geregelt und darf nur mit einem vollstreckbaren Titel durchgeführt werden. Das bedeutet: Ohne Gerichtsurteil, Bescheid oder vollstreckbaren Vergleich kann niemand einfach so dein Gehalt oder dein Konto pfänden.

Das Wichtigste vorab: Eine Pfändung kommt nie überraschend aus dem Nichts. Ihr gehen immer ein Mahnverfahren, ein Gerichtsverfahren und ein Exekutionsantrag voraus. Wenn du also einen Pfändungsbescheid erhältst, hast du in der Regel schon mehrere Schritte verpasst — aber auch jetzt noch Möglichkeiten zu handeln.

🔍 Wie läuft eine Pfändung in Österreich ab?

Bevor es zur Pfändung kommt, durchläuft das Verfahren typischerweise diese Schritte:

  1. Mahnung durch den Gläubiger: Offene Rechnung, Kredit oder Schuld wird angemahnt.
  2. Klage oder Mahnklage beim Bezirksgericht: Der Gläubiger beantragt einen vollstreckbaren Titel.
  3. Zahlungsbefehl: Du erhältst einen Zahlungsbefehl — auch hier hast du 4 Wochen Zeit für einen Einspruch!
  4. Exekutionsantrag: Wenn du nicht zahlst und keinen Einspruch erhebst, beantragt der Gläubiger beim Gericht die Exekution.
  5. Exekutionsbewilligung: Das Gericht bewilligt die Pfändung — erst jetzt darf gepfändet werden.

💡 Tipp: Wenn du irgendwo in diesem Ablauf Post vom Gericht erhältst, reagiere sofort. Jede Reaktion — auch eine Ratenzahlungsvereinbarung — kann die Pfändung noch abwenden.

💼 Lohnpfändung — was darf gepfändet werden?

Die häufigste Form der Pfändung in Österreich ist die Lohnpfändung (auch Gehaltsexekution genannt). Dabei wird dein Arbeitgeber direkt vom Gericht angewiesen, einen Teil deines Lohns einzubehalten und an den Gläubiger abzuführen.

Aber: Nicht dein gesamtes Gehalt darf gepfändet werden. Das österreichische Recht schützt dich durch den sogenannten Existenzminimumschutz. Geregelt ist dieser im § 291a EO. Das unpfändbare Existenzminimum wird jährlich angepasst und beträgt seit 2024 rund 1.217 Euro netto pro Monat (für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten).

Folgende Faktoren erhöhen den Schutz:

  • Unterhaltspflichten: Für jede unterhaltsberechtigte Person (z. B. Kinder, Ehepartner) erhöht sich das Existenzminimum um rund 20 %.
  • Sonderzahlungen: Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld genießen einen besonderen Schutz — hier gilt ein eigener, erhöhter Freibetrag.
  • Naturalleistungen: Wenn du Sachleistungen vom Arbeitgeber erhältst (z. B. freie Kost und Logis), kann sich das auf die Berechnung auswirken.

Was konkret von deinem Lohn gepfändet werden kann, berechnet sich aus der Differenz zwischen deinem Nettolohn und dem jeweils geltenden Existenzminimum. Verdienst du weniger als das Existenzminimum, darf gar nichts gepfändet werden.

🏦 Kontopfändung — wenn das Girokonto gesperrt wird

Neben der Lohnpfändung ist die Kontopfändung (Forderungsexekution nach § 294 EO) eine weitere häufige Methode. Dabei wird dein Guthaben auf dem Girokonto oder Sparkonto eingefroren und an den Gläubiger überwiesen.

Auch hier greift in Österreich ein wichtiger Schutz: Seit der Einführung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) — also des geschützten Girokontos — können Schuldner zumindest das Existenzminimum auf dem Konto behalten. Du musst deiner Bank jedoch aktiv mitteilen, dass dein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt werden soll. Das passiert nicht automatisch!

Wichtig zu wissen bei der Kontopfändung:

  • Die Bank ist verpflichtet, das Konto sofort nach Erhalt des Pfändungsbeschlusses zu sperren.
  • Du hast 4 Wochen Zeit, um Einspruch zu erheben oder Befreiungsklage nach § 292i EO einzubringen.
  • Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe oder Pflegegeld sind grundsätzlich unpfändbar — auch wenn sie auf dem Konto liegen.
  • Dein Arbeitgeber darf von einer Kontopfändung nicht informiert werden — das ist Datenschutz.

🚫 Was darf niemals gepfändet werden?

Das österreichische Recht schützt bestimmte Bereiche deines Lebens absolut. Folgende Dinge sind vollständig unpfändbar:

  • Kleidung, Bettwäsche und grundlegende Haushaltsgegenstände
  • Gegenstände, die du für deine Berufsausübung zwingend benötigst (z. B. Werkzeug eines Handwerkers)
  • Medizinische Hilfsmittel und Gegenstände zur Pflege
  • Familienfotos und persönliche Erinnerungsstücke
  • Sozialleistungen: Sozialhilfe, Familienbeihilfe, Pflegegeld, Kinderbetreuungsgeld
  • Unterhaltsleistungen (bis zur Höhe des Existenzminimums)

Auch ein altes Fahrzeug, das du nachweislich für den Weg zur Arbeit benötigst, kann unter bestimmten Umständen vor der Pfändung geschützt sein.

✋ Deine Rechte — was kannst du tun?

Auch wenn die Pfändung bereits bewilligt wurde, bist du nicht machtlos. Hier sind deine wichtigsten Möglichkeiten:

  • Einspruch gegen den Zahlungsbefehl: Innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung kannst du Einspruch erheben — das stoppt das Verfahren und es kommt zu einer ordentlichen Verhandlung.
  • Exekutionsbeschwerde: Wenn bei der Pfändung Fehler gemacht wurden (z. B. unpfändbare Gegenstände gepfändet wurden), kannst du Beschwerde beim zuständigen Bezirksgericht einlegen.
  • Drittschuldnerklage / Befreiungsklage: Wenn Gegenstände gepfändet wurden, die dir gar nicht gehören oder die unpfändbar sind, kannst du Klage einbringen.
  • Ratenzahlungsvereinbarung: Direkt mit dem Gläubiger verhandeln — viele Gläubiger sind bereit, die Exekution auszusetzen, wenn eine reale Ratenzahlung vereinbart wird.
  • Schuldenberatung: In Österreich gibt es kostenlose Schuldenberatung
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