Driving Licence Withdrawal Austria – Duration, Grounds & Appeal

Driving Licence Withdrawal Austria – Duration, Grounds & Appeal

Was ist ein Führerscheinentzug?

Ein Führerscheinentzug (offiziell: Entziehung der Lenkberechtigung) bedeutet, dass dir die Behörde vorübergehend oder dauerhaft das Recht entzieht, ein Kraftfahrzeug zu lenken. In Österreich ist das im Führerscheingesetz (FSG) geregelt — konkret in den §§ 24 bis 30 FSG. Zuständig ist in den meisten Fällen die Bezirkshauptmannschaft (BH) oder der Magistrat deines Wohnbezirks.

Wichtig: Ein Führerscheinentzug ist keine Strafe im strafrechtlichen Sinn, sondern eine sogenannte verwaltungsrechtliche Sicherungsmaßnahme. Das bedeutet: Er soll die Öffentlichkeit schützen — nicht dich bestrafen. Trotzdem trifft er viele Menschen hart, denn ohne Führerschein ist oft die Arbeit, die Familie oder der Alltag massiv beeinträchtigt.

Du hast einen Brief von der Behörde erhalten und weißt nicht, was jetzt zu tun ist? Dann lies unbedingt weiter — denn du hast Rechte, und viele Menschen wissen das nicht.

⚠️ Häufige Gründe für einen Führerscheinentzug in Österreich

Die Behörde kann die Lenkberechtigung aus verschiedenen Gründen entziehen. Hier sind die häufigsten:

  • Alkohol am Steuer: Ab einem Atemluftalkoholgehalt von 0,8 mg/l (oder Blutalkohol von 1,6 Promille) ist ein Entzug zwingend vorgesehen. Schon ab 0,5 Promille drohen bei Wiederholung schwerwiegende Konsequenzen.
  • Drogen am Steuer: Lenken unter dem Einfluss von Suchtmitteln (auch Cannabis) führt automatisch zum Entzug — unabhängig von der Menge.
  • Extreme Geschwindigkeitsüberschreitung: Wer innerorts mehr als 40 km/h oder außerorts mehr als 50 km/h zu schnell fährt, riskiert einen Entzug.
  • Fahrerflucht (§ 4 StVO): Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein klassischer Entzugsgrund.
  • Gesundheitliche Nichteignung: Wenn ein ärztliches Gutachten ergibt, dass du aus medizinischen Gründen nicht mehr fahrtauglich bist (z. B. bestimmte Sehprobleme, Epilepsie, Herzerkrankungen).
  • Verweigerung des Alkomats: Wer sich der Atemluftuntersuchung verweigert, wird behandelt wie jemand, der 1,6 Promille hatte.
  • Vormerksystem (§ 30a FSG): Bei mehrfachen schweren Verstößen werden sogenannte Vormerkungen eingetragen — nach bestimmten Kombinationen folgt automatisch der Entzug.

⏱️ Wie lange dauert der Führerscheinentzug?

Die Dauer des Entzugs hängt stark vom Grund ab. Hier eine Übersicht der gesetzlichen Mindestfristen gemäß FSG:

  1. Erstmaliger Alkoholverstoß (0,8–1,19 mg/l): Mindestens 1 Monat Entzug
  2. Alkohol ab 1,2 mg/l oder Wiederholung: Mindestens 4 Monate — dazu kommt verpflichtend eine Nachschulung und ein amtsärztliches Gutachten
  3. Alkohol ab 1,6 mg/l: Mindestens 6 Monate, zusätzlich verkehrspsychologische Untersuchung und Nachschulung
  4. Extreme Geschwindigkeitsüberschreitung (erstmals): Mindestens 2 Wochen
  5. Wiederholte schwere Verstöße: Bis zu mehreren Monaten oder dauerhafter Entzug möglich
  6. Dauerhafter Entzug: Wenn die Behörde feststellt, dass du dauerhaft nicht geeignet bist — z. B. bei schwerer gesundheitlicher Einschränkung oder wiederholten schwerwiegenden Delikten

💡 Tipp: Die Entzugsdauer beginnt ab dem Zeitpunkt der vorläufigen Abnahme des Führerscheins durch die Polizei — nicht erst ab dem behördlichen Bescheid. Das kann also zu deinen Gunsten sein!

📄 Der Entzugsbescheid — was steht drin und was bedeutet er?

Wenn dir die Behörde die Lenkberechtigung entzieht, erhältst du einen Bescheid per Post — meist als RSb-Brief (Rückscheinbrief). Dieser Bescheid enthält:

  • Den genauen Entzugsgrund mit Paragrafenangabe
  • Die Entzugsdauer (z. B. „für die Dauer von 4 Monaten“)
  • Allfällige Auflagen (Nachschulung, amtsärztliches Gutachten, verkehrspsychologische Untersuchung)
  • Die Rechtsmittelbelehrung — also wie und wo du Einspruch einlegen kannst

Achtung: Viele Menschen lesen den Bescheid nicht vollständig und verpassen dadurch wichtige Fristen oder Auflagen. Lies den Brief daher sorgfältig durch — oder lass ihn von AmtsKlar erklären.

🙋 Deine Rechte: Einspruch gegen den Führerscheinentzug

Ja, du kannst gegen einen Führerscheinentzug Beschwerde einlegen! Seit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Reform 2014 geht die Beschwerde direkt an das zuständige Landesverwaltungsgericht (LVwG) — nicht mehr an den Unabhängigen Verwaltungssenat.

Die wichtigste Frist: Du hast 4 Wochen ab Zustellung des Bescheids Zeit, um Beschwerde einzulegen. Diese Frist ist absolut — versäumst du sie, wird der Bescheid rechtskräftig.

  • Wo einreichen: Die Beschwerde wird bei der Behörde eingebracht, die den Bescheid erlassen hat (also BH oder Magistrat) — diese leitet sie dann ans Gericht weiter.
  • Kosten: Eine Beschwerdegebühr von derzeit 30 Euro ist zu entrichten (Eingabengebühr gemäß Gebührengesetz).
  • Aufschiebende Wirkung: Wichtig! Eine Beschwerde hat beim Führerscheinentzug in der Regel keine aufschiebende Wirkung — du darfst also während des Verfahrens trotzdem nicht fahren.
  • Anwalt: Du kannst, musst aber keinen Rechtsanwalt beauftragen. Bei längeren Entzugszeiten oder unklaren Sachverhalten ist rechtliche Beratung jedoch empfehlenswert.

🔄 Was kommt nach dem Entzug? Wiedererteilung der Lenkberechtigung

Nach Ablauf der Entzugsdauer bekommst du deinen Führerschein nicht automatisch zurück. Du musst die Wiedererteilung aktiv beantragen — und oft bestimmte Auflagen erfüllen:

  1. Nachschulung: Bei Alkohol- oder Drogendelikten ist die Teilnahme an einer behördlich anerkannten Nachschulung Pflicht (§
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