Exclusion Order (Betretungsverbot) Austria – What It Means & Your Rights

Exclusion Order (Betretungsverbot) Austria – What It Means & Your Rights

Was ist ein Betretungsverbot (Exclusion Order) in Österreich?

Ein Betretungsverbot ist eine polizeiliche Sofortmaßnahme, die in Österreich auf Basis des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) — konkret §§ 38a ff. SPG — ausgesprochen werden kann. Es verpflichtet eine Person, eine bestimmte Wohnung oder einen bestimmten Bereich rund um die Wohnung für einen festgelegten Zeitraum nicht zu betreten und nicht mit den dort lebenden Personen Kontakt aufzunehmen.

Im internationalen Kontext wird dieses Instrument als Exclusion Order oder Emergency Barring Order bezeichnet. In Österreich ist es eines der wichtigsten rechtlichen Schutzinstrumente bei häuslicher Gewalt — aber auch Betroffene, gegen die ein solches Verbot ausgesprochen wurde, haben klare Rechte, die sie kennen sollten.

Das Wichtigste vorab: Ein Betretungsverbot ist eine verwaltungsrechtliche Maßnahme, kein Strafurteil. Es hat jedoch unmittelbare und weitreichende Konsequenzen für deinen Alltag — deshalb ist es entscheidend, dass du sofort weißt, was es bedeutet und wie du damit umgehst.

⏰ Wann und wie wird ein Betretungsverbot ausgesprochen?

Die Polizei kann ein Betretungsverbot ohne Gerichtsbeschluss und ohne deine Zustimmung sofort vor Ort verhängen, wenn sie aufgrund bestimmter Tatsachen annimmt, dass von dir eine gefährliche Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit einer anderen Person ausgeht. Es reicht also eine begründete Gefährdungsannahme — eine tatsächlich begangene Straftat ist nicht zwingend notwendig.

  • Dauer: Das Betretungsverbot gilt zunächst für 14 Tage ab Aussprache.
  • Verlängerung: Beantragt die gefährdete Person innerhalb dieser 14 Tage eine einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht (nach §§ 382b ff. EO — Exekutionsordnung), kann das Verbot auf bis zu vier Wochen und darüber hinaus verlängert werden.
  • Räumlicher Bereich: Das Verbot umfasst die Wohnung und einen Bereich von bis zu 50 Metern rund um die Wohnung. Der genaue Bereich wird im Bescheid festgelegt.
  • Kontaktverbot: Gleichzeitig gilt ein Kontaktverbot — du darfst die gefährdete Person weder persönlich noch telefonisch, per SMS, E-Mail oder über soziale Medien kontaktieren.

Die Polizei händigt dir bei der Verhängung einen schriftlichen Bescheid aus und nimmt deinen Schlüssel zur Wohnung vorübergehend in Verwahrung. Außerdem wird das Betretungsverbot an die Interventionsstellen und das zuständige Bezirksgericht gemeldet.

Was passiert nach dem Ausspruch — die ersten 24 Stunden

Unmittelbar nach der Verhängung des Betretungsverbots läuft eine wichtige Frist: Die Polizei muss den Fall innerhalb von 24 Stunden an die Bundesbehörde für Fremdenwesen und Asyl (BFA) oder — in den meisten Fällen — an die zuständige Sicherheitsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Landespolizeidirektion) zur Überprüfung weiterleiten. Die Behörde prüft, ob das Betretungsverbot rechtmäßig war und aufrechterhalten werden soll.

Für dich als betroffene Person bedeutet das: Du hast in dieser Phase das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Nutze dieses Recht unbedingt!

Deine Rechte als Person, gegen die das Betretungsverbot ausgesprochen wurde

Auch wenn ein Betretungsverbot dem Schutz einer anderen Person dient, hast du als betroffene Person klare rechtliche Rechte, die das österreichische Rechtsstaatsprinzip garantiert:

  • Recht auf Akteneinsicht: Du hast das Recht, in die Akten der Sicherheitsbehörde Einsicht zu nehmen und zu erfahren, auf welcher Grundlage das Verbot ausgesprochen wurde.
  • Recht auf Stellungnahme: Du kannst gegenüber der Sicherheitsbehörde schriftlich deine Sicht der Dinge schildern.
  • Recht auf Beschwerde: Du kannst gegen das Betretungsverbot Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) einbringen. Die Frist beträgt in der Regel vier Wochen ab Zustellung des Bescheids.
  • Recht auf rechtliche Vertretung: Du kannst jederzeit eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beiziehen. Bei mangelnden finanziellen Mitteln besteht die Möglichkeit, Verfahrenshilfe zu beantragen.
  • Recht auf Abholung persönlicher Gegenstände: Du hast das Recht, in Begleitung der Polizei einmalig lebensnotwendige persönliche Gegenstände aus der Wohnung abzuholen (z. B. Medikamente, wichtige Dokumente, Kleidung).

Wichtig: Ein Verstoß gegen das Betretungsverbot ist eine Verwaltungsübertretung nach § 84 SPG und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro bestraft werden. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann auch eine Freiheitsstrafe drohen. Halte das Verbot daher unbedingt ein, auch wenn du es für ungerechtfertigt hältst — gehe stattdessen den Rechtsweg.

Was bedeutet das Betretungsverbot für deine Wohnsituation?

Eines der praktisch dringlichsten Probleme: Du darfst deine eigene Wohnung nicht mehr betreten — auch dann nicht, wenn du dort allein oder gemeinsam mit der gefährdeten Person gemeldet oder Hauptmieterin bzw. Hauptmieter bist. Das österreichische SPG sieht ausdrücklich vor, dass das Eigentums- oder Mietrecht an der Wohnung dem Betretungsverbot nicht entgegensteht.

Das bedeutet für dich konkret:

  1. Suche dir sofort eine vorübergehende Unterkunft — bei Familie, Freunden oder in einer Pension/Hotel.
  2. Kontaktiere die Schuldnerberatung oder Mietervereinigung, wenn du Fragen zur Wohnsituation hast.
  3. Wende dich an eine Rechtsberatungsstelle — viele Bezirksgerichte und gemeinnützige Organisationen bieten kostenlose Erstberatung an.
  4. Kläre mit deiner Arbeitgeberin bzw. deinem Arbeitgeber, ob vorübergehend andere Arbeitszeitenregelungen möglich sind, falls dein Arbeitsplatz in der Nähe des Sperrbereichs liegt.

Was tun, wenn du das Betretungsverbot für ungerechtfertigt hältst?

Es kommt vor, dass Betretungsverbote in emotionalen oder eskalierenden Situationen ausgesprochen werden, in denen die Sachlage nicht eindeutig ist. Wenn du der Meinung bist, dass das Verbot zu Unrecht verhängt wurde, gibt es klare rechtliche Schritte:

  • Schritt 1 — Stellungnahme einreichen: Gib umgehend eine schriftliche Stellungnahme bei der zuständigen Sicherheitsbehörde ab. Schildere den Sachverhalt aus deiner Perspektive sachlich und voll
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