Mieterkündigung in Wien – was bedeutet das Mietrechtsgesetz für dich?
Du hast eine Kündigung deiner Wohnung erhalten und weißt nicht, ob das überhaupt rechtens ist? In Österreich – und besonders in Wien – genießen Mieterinnen und Mieter einen der stärksten gesetzlichen Schutze in ganz Europa. Das Mietrechtsgesetz (MRG) schränkt die Möglichkeiten von Vermieterinnen und Vermietern erheblich ein, ein bestehendes Mietverhältnis einfach zu beenden.
Dieser Artikel erklärt dir, wann eine Kündigung zulässig ist, welche Rechte du hast – und was du konkret tun kannst, wenn du eine Kündigung bekommst.
🏠 Gilt das MRG für deine Wohnung?
Nicht jedes Mietverhältnis fällt automatisch unter den vollen Schutz des MRG. Grundsätzlich gilt: Das MRG findet Anwendung auf Wohnungen in Altbauten (Gebäude, die vor dem 1. Juli 1953 gebaut wurden) sowie auf geförderte Neubauten. Für viele Wohnungen in neueren Privatbauten gilt hingegen nur ein Teilanwendungsbereich oder das allgemeine ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).
- Vollanwendung MRG: Altbauwohnungen, Gemeindewohnungen, geförderte Mietwohnungen (z. B. Genossenschaftswohnungen)
- Teilanwendung MRG: Neubauten nach dem 30.06.1953 ohne Förderung – hier gelten Mietzinsbeschränkungen nicht, aber Kündigungsschutz teils schon
- Kein MRG: Einfamilienhäuser, Ferienwohnungen, Dienstwohnungen, Wohnungen in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen (wenn der Vermieter selbst im Haus wohnt)
💡 Tipp: Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Wohnung unter das MRG fällt, überprüfe das Baujahr des Gebäudes und ob deine Wohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Im Zweifel hilft eine Mieterberatungsstelle oder der Schlichtungsstelle der MA 50 in Wien.
⚖️ Kündigung durch den Vermieter – nur mit wichtigem Grund!
Das ist der Kernpunkt des österreichischen Mieterschutzes: Fällt deine Wohnung unter das MRG, kann dein Vermieter das Mietverhältnis nur aus wichtigen Gründen kündigen. Eine einfache Kündigung „weil er will“ ist gesetzlich nicht möglich. Die zulässigen Kündigungsgründe sind in § 30 MRG abschließend aufgelistet.
Die häufigsten zulässigen Kündigungsgründe im Überblick:
- Erheblich nachteiliger Gebrauch der Wohnung: z. B. Verwahrlosung, schwere Beschädigungen oder rücksichtsloses Verhalten gegenüber Mitbewohnern
- Mietzinsrückstand: Wenn du mit der Miete erheblich im Rückstand bist (in der Regel mehr als ein Monatszins)
- Untervermietung ohne Erlaubnis: Wenn du die Wohnung ganz oder überwiegend untervermietet hast, ohne dies dem Vermieter anzuzeigen
- Eigenbedarf des Vermieters: Wenn der Vermieter die Wohnung dringend für sich selbst oder nahe Angehörige benötigt – dieser Grund wird von Gerichten jedoch sehr streng geprüft
- Abbruch oder Umbau des Gebäudes: Wenn das Gebäude aus baulichen Gründen abgerissen oder tiefgreifend saniert werden muss
- Nichtbenützung der Wohnung: Wenn du die Wohnung ohne wichtigen Grund seit mehr als sechs Monaten nicht mehr als Hauptwohnsitz nutzt
Wichtig: Diese Gründe müssen vom Vermieter konkret und nachweisbar dargelegt werden. Eine vage oder unsubstantiierte Kündigung ist rechtlich unwirksam.
📬 Die Kündigung muss gerichtlich erfolgen
Ein weiterer zentraler Schutz des MRG: Der Vermieter kann dir nicht einfach einen Brief schicken und damit das Mietverhältnis beenden. Fällt deine Wohnung unter das MRG, muss die Kündigung zwingend beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht und dir gerichtlich zugestellt werden.
Eine reine schriftliche Kündigung durch den Vermieter – ohne Gerichtsverfahren – ist bei MRG-Wohnungen rechtlich wirkungslos. Du musst in diesem Fall nicht ausziehen und hast das Recht, weiterzuwohnen.
Das zuständige Gericht in Wien ist in der Regel das Bezirksgericht am Wohnort der Wohnung (z. B. BG Innere Stadt, BG Favoriten etc.).
⏰ Deine Fristen – was du nach Erhalt einer Kündigung tun musst
Wenn du eine gerichtliche Kündigung erhältst, hast du das Recht, dieser zu widersprechen. Die entscheidende Frist:
- 4 Wochen ab Zustellung der gerichtlichen Kündigung um beim Bezirksgericht schriftlich Einwendungen zu erheben
- Versäumst du diese Frist, gilt die Kündigung als rechtskräftig akzeptiert – auch wenn sie inhaltlich anfechtbar gewesen wäre!
💡 Sofortmaßnahme: Notiere dir unmittelbar nach Erhalt das Datum auf dem Umschlag und berechne die Frist. Zum Beispiel: „Erhalten 05.06.2026 – Einwendungsfrist bis 03.07.2026.“ Suche danach umgehend rechtliche Beratung.
✅ Deine Optionen nach Erhalt einer Kündigung
- Einwendungen erheben (dringend empfohlen): Schreibe innerhalb von vier Wochen an das Bezirksgericht und bestreite den Kündigungsgrund. Das Gericht prüft dann, ob der Grund tatsächlich vorliegt.
- Schlichtungsstelle einschalten: Die Schlichtungsstelle der MA 50 (Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten) in Wien ist kostenlos und kann bei Streitigkeiten im Mietrecht vermitteln – oft sogar vor einem Gerichtsverfahren.
- Mietervereinigung oder Mieterschutzverband kontaktieren: Beide Organisationen bieten in Wien günstige oder kostenlose Rechtsberatung für Mieterinnen und Mieter an.
- Verfahrenshilfe beantragen: Wenn du dir einen Anwalt nicht leisten kannst, hast du das Recht, beim Bezirksgericht Verfahrenshilfe zu beantragen – das Gericht stellt dir dann einen kostenlosen Rechtsanwalt zur Seite.
❌ Was du auf keinen Fall tun solltest
- Die Kündigung ignorieren: Auch wenn du überzeugt bist, dass die Kündigung unrechtmäßig ist – ohne fristgerechte Einwendung wird sie rechtskräftig.
- Einfach ausziehen ohne rechtliche Prüfung: Viele Kündigungen im MRG-Bereich sind anfechtbar. Zieh erst aus, wenn du rechtliche Klarheit hast.
- Auf münd

