Penal Order for Foreigners in Austria – Rights & How to Appeal

Penal Order for Foreigners in Austria – Rights & How to Appeal

Was ist eine Strafverfügung – und warum betrifft sie auch dich als Ausländer?

Eine Strafverfügung ist ein offizielles Schreiben einer österreichischen Verwaltungsbehörde – zum Beispiel des Magistrats, der Bezirkshauptmannschaft (BH) oder der Polizei. Sie informiert dich darüber, dass du angeblich eine Verwaltungsübertretung begangen hast, und fordert dich zur Zahlung einer Geldstrafe auf.

Das Wichtigste zuerst: Eine Strafverfügung ist kein Gerichtsurteil. Sie ist noch nicht rechtskräftig – das bedeutet, du kannst kostenlos und ohne Risiko dagegen vorgehen. Diese Rechte gelten in Österreich für alle Menschen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Sprache.

Ob du Tourist, EU-Bürger, Asylwerber oder Drittstaatsangehöriger bist – das österreichische Verwaltungsstrafrecht (VStG) schützt dich gleichermaßen. Doch gerade für Menschen, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, kann ein solcher Brief besonders einschüchternd wirken. Dieser Artikel erklärt dir Schritt für Schritt, was zu tun ist.

Häufige Gründe für eine Strafverfügung in Österreich

Verwaltungsübertretungen, die zu einer Strafverfügung führen können, sind vielfältig. Hier sind die häufigsten Gründe:

  • Falschparken oder Parken ohne gültigen Parkschein (Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung – StVO)
  • Geschwindigkeitsüberschreitung – oft per Radarfoto festgestellt
  • Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln (Verstoß gegen das Beförderungsreglement)
  • Alkohol im Straßenverkehr oder Fahren ohne gültige Lenkerberechtigung
  • Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) – zum Beispiel Arbeit ohne gültige Genehmigung
  • Meldepflicht-Verstöße – wenn du dich nicht innerhalb von drei Tagen nach Einzug angemeldet hast (Meldegesetz)
  • Lärmbelästigung oder Verstöße gegen Sperrstundenregelungen
  • Verstöße gegen das Fremdenpolizeigesetz (FPG) – z. B. Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums

Besonders für Ausländer relevant: Bestimmte Verstöße – insbesondere im Bereich des Fremdenrechts – können theoretisch auch Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus haben. Genau deshalb ist es wichtig, eine Strafverfügung ernst zu nehmen und die eigenen Rechte zu kennen.

⏰ Die 2-Wochen-Frist – das Wichtigste überhaupt

Du hast genau 14 Tage ab dem Tag der Zustellung, um Einspruch zu erheben. Diese Frist ist gesetzlich im § 49 Abs. 1 VStG (Verwaltungsstrafgesetz) verankert und beginnt an dem Tag, an dem du den Brief tatsächlich erhalten hast – nicht ab dem Datum auf dem Brief selbst.

💡 Tipp: Schreib dir sofort das Zustelldatum auf den Briefumschlag. Zum Beispiel: „Erhalten 02.06.2026 — Einspruch bis 16.06.2026“. Wirf den Umschlag nicht weg – er kann als Nachweis des Zustelldatums wichtig sein.

Wenn du die Frist versäumst, wird die Strafverfügung automatisch rechtskräftig. Das bedeutet: Die Geldstrafe muss bezahlt werden, und ein weiteres Vorgehen ist in der Regel nicht mehr möglich. Bei Nichtbezahlung kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden.

Deine 3 Optionen nach Erhalt einer Strafverfügung

  • ✅ Einspruch erheben (empfohlen): Kostenlos, ohne Risiko und führt zur vollständigen Überprüfung deines Falls durch die Behörde. Das ordentliche Ermittlungsverfahren wird eingeleitet – die Behörde muss dir rechtliches Gehör gewähren.
  • 💶 Zahlen und akzeptieren: Wenn du eindeutig im Unrecht warst und die Strafe als verhältnismäßig empfindest, kannst du einfach zahlen. Die Bankverbindung steht im Brief.
  • ❌ Nichts tun (sehr gefährlich!): Die Strafverfügung wird rechtskräftig. Die Strafe steigt durch Mahngebühren, und es kann zu einer Zwangsvollstreckung oder Ersatzfreiheitsstrafe kommen.

Wie erhebt man als Ausländer Einspruch? – Schritt für Schritt

Das österreichische Recht schreibt keine bestimmte Form für den Einspruch vor – er kann schriftlich per Post, per E-Mail oder sogar persönlich bei der Behörde eingebracht werden. Wichtig ist nur, dass er fristgerecht bei der im Brief genannten Behörde einlangt.

  1. Brief genau lesen: Welche Behörde hat die Strafverfügung ausgestellt? An diese Behörde richtest du deinen Einspruch.
  2. Einspruch formulieren: Ein einfacher Satz reicht aus – zum Beispiel: „Ich erhebe gegen die Strafverfügung vom [Datum], GZ [Geschäftszahl], fristgerecht Einspruch.“ Du musst keine Begründung angeben.
  3. Absender vollständig angeben: Name, Adresse, Geburtsdatum und – wenn vorhanden – die Geschäftszahl aus dem Brief.
  4. Einspruch rechtzeitig einschicken: Per Einschreiben (Rückschein) oder per E-Mail mit Lesebestätigung, damit du einen Nachweis hast.
  5. Auf das weitere Verfahren warten: Die Behörde wird dir Bescheid geben und dir Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen – hier kannst du dann deine Argumente und Beweise vorlegen.

Wichtig für Nicht-Deutschsprecher: Du hast das Recht, im Verfahren eine Übersetzung zu beantragen, wenn du die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschst. Dieses Recht ergibt sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie dem AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz). Bitte die Behörde ausdrücklich um einen Dolmetscher oder eine Übersetzung relevanter Dokumente.

Besondere Situation für Nicht-EU-Bürger und Asylwerber

Für Drittstaatsangehörige und Asylwerber gelten dieselben Rechte im Verwaltungsstrafverfahren – allerdings gibt es einige zusätzliche Aspekte zu beachten:

  • Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus: Rechtskräftige Verurteilungen wegen bestimmter Delikte – insbesondere solcher, die mit dem Fremdenpolizeigesetz zusammenhängen – können bei der Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder in einem Asylverfahren berücksichtigt werden. Erhebe deshalb im Zweifel immer Einspruch.
  • Zustellung bei unbekanntem Aufenthaltsort: Wenn du keinen festen Wohnsitz in Österreich hast, kann die Behörde versuchen, die Strafverfügung durch Hinterlegung zuzustellen. Prüfe daher regelmäßig, ob Post für dich hinterlegt wurde.

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