Complaint for Failure to Act Austria – Forcing a Decision from Authorities

Complaint for Failure to Act Austria – Forcing a Decision from Authorities

Was ist eine Säumnisbeschwerde?

Du hast einen Antrag bei einer österreichischen Behörde gestellt — und wartest. Und wartest. Und wartest. Wochen vergehen, Monate vergehen, und du bekommst einfach keine Antwort. Was nun? Genau für diesen Fall gibt es im österreichischen Verwaltungsrecht ein mächtiges Werkzeug: die Säumnisbeschwerde.

Die Säumnisbeschwerde (auf Englisch oft als „Complaint for Failure to Act“ bezeichnet) ist ein rechtliches Instrument, mit dem du eine Behörde zwingen kannst, endlich eine Entscheidung zu treffen. Sie ist im § 8 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) geregelt und gibt dir als Bürger das Recht, bei überlangen Verfahren aktiv zu werden — kostenlos und ohne Anwalt.

Das Wichtigste vorab: Die Säumnisbeschwerde richtet sich nicht gegen einen falschen Bescheid, sondern gegen das komplette Ausbleiben eines Bescheids. Du verlangst schlicht: „Entscheide endlich!“

⏰ Wann darf ich eine Säumnisbeschwerde einlegen?

Nicht sofort nach dem ersten langen Wochenende ohne Antwort — Behörden haben gesetzlich festgelegte Entscheidungsfristen. Nach dem § 73 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) gilt folgende Grundregel:

  • 6 Monate hat eine Behörde grundsätzlich Zeit, über einen Antrag zu entscheiden.
  • Diese Frist beginnt ab dem Einlangen deines vollständigen Antrags bei der zuständigen Behörde.
  • Erst wenn diese 6-Monats-Frist abgelaufen ist und du noch immer keinen Bescheid erhalten hast, kannst du die Säumnisbeschwerde einbringen.

💡 Tipp: Hebe immer einen Nachweis auf, dass du deinen Antrag tatsächlich eingebracht hast — zum Beispiel eine Eingangsbestätigung, eine E-Mail-Kopie oder den Rückschein eines eingeschriebenen Briefs. Ohne diesen Nachweis wird es schwierig, den Fristbeginn zu belegen.

Wer ist zuständig für meine Säumnisbeschwerde?

Das hängt davon ab, welche Behörde säumig ist. In Österreich gibt es ein zweistufiges System:

  • Bundesbehörden (z. B. AMS, Finanzamt, BFA): Zuständig ist das jeweilige Bundesverwaltungsgericht (BVwG).
  • Landesbehörden, Magistrate, Bezirkshauptmannschaften (BH): Zuständig ist das jeweilige Landesverwaltungsgericht (LVwG) des betreffenden Bundeslandes — also z. B. das Verwaltungsgericht Wien oder das LVwG Niederösterreich.

Die Säumnisbeschwerde wird jedoch nicht direkt beim Verwaltungsgericht eingereicht, sondern bei der säumigen Behörde selbst. Diese hat dann noch einmal 3 Monate Zeit, die Entscheidung nachzuholen. Tut sie das nicht, legt sie die Beschwerde samt Unterlagen an das zuständige Verwaltungsgericht weiter — und das Gericht übernimmt.

Schritt-für-Schritt: So legst du eine Säumnisbeschwerde ein

  1. Antragsdatum prüfen: Wann hast du deinen Antrag eingebracht? Liegt das mehr als 6 Monate zurück? Dann bist du berechtigt.
  2. Behörde identifizieren: Welche Behörde ist für dein Verfahren zuständig und hat noch immer nicht entschieden?
  3. Beschwerdeschreiben verfassen: Das Schreiben muss folgende Punkte enthalten:
    • Deine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
    • Bezeichnung der säumigen Behörde
    • Beschreibung deines ursprünglichen Antrags (Datum, Inhalt, Aktenzeichen falls vorhanden)
    • Feststellung, dass die 6-Monats-Frist des § 73 AVG abgelaufen ist
    • Ausdrücklicher Antrag auf Entscheidung (Säumnisbeschwerde gemäß § 8 VwGVG)
  4. Einreichen bei der säumigen Behörde: Per Post (am besten eingeschrieben), persönlich am Amt oder — falls möglich — über das Online-Portal der Behörde.
  5. Kopie behalten: Immer eine Kopie für deine Unterlagen aufheben!

Was passiert nach der Säumnisbeschwerde?

Nach Einlangen deiner Säumnisbeschwerde hat die Behörde gemäß § 16 VwGVG noch einmal 3 Monate Zeit, die ausstehende Entscheidung nachzuholen. Es gibt zwei mögliche Szenarien:

  • ✅ Die Behörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten: Super! Du erhältst deinen Bescheid. Das Verfahren beim Verwaltungsgericht wird eingestellt.
  • ⚠️ Die Behörde entscheidet immer noch nicht: Dann ist das Verwaltungsgericht zuständig und entscheidet anstelle der Behörde. Das Gericht übernimmt die volle Entscheidungsgewalt in deiner Sache.

Das bedeutet: Spätestens nach diesem Schritt muss irgendjemand eine Entscheidung treffen. Du sitzt nicht mehr endlos in der Warteschleife.

Kostet die Säumnisbeschwerde etwas?

Das ist eine der wichtigsten Fragen — und die Antwort ist erfreulich: Die Säumnisbeschwerde selbst ist grundsätzlich kostenfrei. Es fallen keine Gerichtsgebühren für das Einbringen der Beschwerde an. Du brauchst auch keinen Anwalt, um sie einzureichen — du kannst das vollständig selbst erledigen.

Einzige Ausnahme: Wenn du im weiteren Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst, entstehen natürlich Anwaltskosten. Das ist aber deine freie Entscheidung und in einfachen Fällen oft nicht notwendig.

Häufige Situationen, in denen eine Säumnisbeschwerde sinnvoll ist

  • Asyl- und Aufenthaltsverfahren beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) dauern übermäßig lange
  • Baugenehmigungen bei der Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft werden nicht erteilt
  • Gewerbeanmeldungen beim Magistrat bleiben unbearbeitet
  • Sozialleistungsanträge (z. B. Pflegegeld, Mindestsicherung) werden nicht beschieden
  • Staatsbürgerschaftsverfahren ziehen sich über Monate ohne Entscheid
  • Anträge auf Auskunft oder Akteneinsicht werden ignoriert

Was ist, wenn ich inhaltlich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?

Das ist ein anderes Rechtsmittel! Die Säumnisbeschwerde erzwingt nur eine Entscheidung — sie sagt noch nichts darüber, ob diese Entscheidung richtig oder falsch ist. Wenn du dann einen Bescheid erhältst, mit dem du inhaltlich nicht einverstanden bist, hast du in der Regel 4 Wochen Zeit, dagegen eine Beschwerde gemäß § 7 V

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