Was ist die Volksanwaltschaft?
Die Volksanwaltschaft (auf Englisch: Austrian Ombudsman) ist eine unabhängige österreichische Kontrollbehörde, die direkt in der Bundesverfassung verankert ist — genau in Art. 148a ff. B-VG. Ihre Aufgabe ist es, Menschen kostenlos dabei zu helfen, wenn sie sich von einer Behörde ungerecht behandelt, ignoriert oder falsch informiert fühlen.
Das Wichtigste zuerst: Die Volksanwaltschaft kostet dich absolut nichts. Du brauchst keinen Anwalt, keine Erfahrung mit Behörden und keine besonderen Kenntnisse. Jeder — egal ob österreichischer Staatsbürger, EU-Bürger oder Drittstaatsangehöriger — kann sich an die Volksanwaltschaft wenden.
Die drei Volksanwält:innen werden vom Nationalrat gewählt und sind vollständig unabhängig von der Regierung. Das bedeutet: Sie arbeiten für dich, nicht für die Behörden.
Wann kann dir die Volksanwaltschaft helfen?
Die Volksanwaltschaft ist zuständig, wenn eine österreichische Bundesbehörde — oder in manchen Bundesländern auch eine Landesbehörde — in deinem Fall Missstände in der Verwaltung begangen hat. Das klingt kompliziert, bedeutet aber im Alltag ganz konkrete Situationen:
- Behörde antwortet einfach nicht: Du hast einen Antrag gestellt und wartest seit Monaten auf Bescheid — ohne Rückmeldung.
- Unverständliche oder falsche Bescheide: Du hast ein Schreiben erhalten, das du nicht verstehst oder das inhaltlich fehlerhaft wirkt.
- Schlechte Behandlung durch Behördenmitarbeiter:innen: Du wurdest unhöflich, diskriminierend oder nicht sachgerecht behandelt.
- Verzögerungen bei Verfahren: Dein Verfahren zieht sich ohne nachvollziehbaren Grund in die Länge — zum Beispiel bei Staatsbürgerschaft, Aufenthaltstitel oder Sozialleistungen.
- Fehler bei Pensionen oder Sozialleistungen: Das AMS, die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) oder andere Sozialträger haben deinen Fall falsch bearbeitet.
- Probleme mit Finanzamt oder Zoll: Das Finanzamt hat einen Fehler gemacht und reagiert nicht auf deine Nachfragen.
💡 Wichtig: Die Volksanwaltschaft ist kein Gericht und kann keine Urteile aufheben. Sie kann aber Empfehlungen aussprechen, Behörden unter Druck setzen und Missstände öffentlich machen — das wirkt oft sehr effektiv.
Was die Volksanwaltschaft nicht kann
Um keine falschen Erwartungen zu wecken, ist es wichtig zu wissen, wo die Grenzen liegen:
- Keine Zuständigkeit für Gerichte: Entscheidungen von ordentlichen Gerichten (Bezirksgericht, Landesgericht, OGH) oder Verwaltungsgerichten kann die Volksanwaltschaft nicht überprüfen.
- Keine Zuständigkeit für Private: Streitigkeiten mit deinem Vermieter, deinem Arbeitgeber oder einem Unternehmen sind nicht ihr Aufgabenbereich.
- Kein Ersatz für Rechtsmittel: Wenn du gegen einen Bescheid Beschwerde einlegen kannst (z. B. beim Verwaltungsgericht), solltest du das zuerst tun. Die Volksanwaltschaft ergänzt den Rechtsweg, ersetzt ihn aber nicht.
- Eingeschränkte Landeszuständigkeit: In manchen Bundesländern gibt es eigene Landesvolksanwaltschaften oder Ombudsleute. Die Bundesvolksanwaltschaft ist dann nur eingeschränkt zuständig.
So stellst du eine Beschwerde — Schritt für Schritt
Eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft einzureichen ist bewusst einfach gehalten. Du hast mehrere Möglichkeiten:
- Online: Auf der offiziellen Website volksanwaltschaft.gv.at gibt es ein einfaches Online-Formular — auf Deutsch, aber auch mit Unterstützung in anderen Sprachen verfügbar.
- Per Post: Du kannst einen Brief an die Volksanwaltschaft, Singerstraße 17, 1015 Wien senden. Ein formloses Schreiben reicht — du musst keine juristische Sprache verwenden.
- Persönlich: Die Volksanwaltschaft bietet regelmäßige Sprechtage in allen Bundesländern an — kostenlos und ohne Voranmeldung.
- Telefonisch: Unter +43 1 515 05-0 kannst du dich beraten lassen, bevor du eine formelle Beschwerde einreichst.
Was du für die Beschwerde vorbereiten solltest:
- Name der Behörde, um die es geht
- Beschreibung des Problems in deinen eigenen Worten
- Kopien relevanter Schreiben, Bescheide oder E-Mails
- Deine Kontaktdaten für Rückfragen
Es gibt keine strenge Frist für eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft — aber: Je früher du dich meldest, desto besser. Wenn du gleichzeitig einen laufenden Rechtsweg hast (z. B. eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht), solltest du das in deiner Eingabe erwähnen.
Was passiert nach deiner Beschwerde?
Nachdem du deine Beschwerde eingereicht hast, läuft das Verfahren in der Regel so ab:
- Eingangsbestätigung: Du erhältst eine Bestätigung, dass deine Beschwerde eingegangen ist.
- Prüfung der Zuständigkeit: Die Volksanwaltschaft prüft, ob sie für deinen Fall zuständig ist. Falls nicht, wirst du an die richtige Stelle weitergeleitet.
- Anfrage bei der Behörde: Die Volksanwaltschaft wendet sich direkt an die betroffene Behörde und fordert eine Stellungnahme an. Behörden sind gesetzlich verpflichtet, zu antworten.
- Ergebnis: Du wirst über das Ergebnis informiert. Bei festgestellten Missständen kann die Volksanwaltschaft eine Empfehlung aussprechen oder den Fall in ihrem Jahresbericht veröffentlichen.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt einige Wochen bis wenige Monate — je nach Komplexität des Falls.
Volksanwaltschaft und das österreichische Verwaltungsrecht
Rechtlich gesehen ergänzt die Volksanwaltschaft das System der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich. Während du gegen einen rechtswidrigen Bescheid Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht (VwG) nach dem VwGVG einlegen kannst, greift die Volksanwaltschaft in Bereichen ein, die schwerer justiziabel sind — etwa bei behördlicher Untätigkeit, schlechtem Verwaltungshandeln oder Ermessensfehlern, die nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit führen.
Besonders relevant ist das bei Verfahren nach dem AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz): Wenn eine Behörde die gesetzliche Entscheidungsfrist von sechs Monaten gemäß § 73 AVG überschreitet, ohne zu entscheiden, liegt eine Verletzung des Rechts auf einen Bescheid vor. Hier kann die Volksanwaltschaft eingreifen und Druck machen — auch wenn du parallel einen Devolutionsantrag stellen kannst.
Ein konkretes Beispiel aus dem Alltag
Stell dir vor: Du hast vor sieben Monaten

