Substitute Custodial Sentence Austria – Ersatzfreiheitsstrafe Explained

Substitute Custodial Sentence Austria – Ersatzfreiheitsstrafe Explained

Was ist eine Ersatzfreiheitsstrafe (Substitute Custodial Sentence)?

Du hast einen Behördenbrief erhalten, in dem von einer Ersatzfreiheitsstrafe die Rede ist — und fragst dich, was das überhaupt bedeutet? Keine Panik. Die Ersatzfreiheitsstrafe klingt bedrohlicher als sie in vielen Fällen sein muss, wenn man rechtzeitig handelt.

Eine Ersatzfreiheitsstrafe (auf Englisch: substitute custodial sentence) ist eine Freiheitsstrafe, die dann vollzogen wird, wenn eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlt wird und auch keine andere Lösung gefunden wurde. Sie ist also keine eigenständige Strafe, sondern ein Auffangnetz des Staates für den Fall der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe.

Im österreichischen Verwaltungsstrafrecht ist die Ersatzfreiheitsstrafe in § 16 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) geregelt. Sie muss von der Behörde zwingend gemeinsam mit jeder Geldstrafe festgesetzt werden — auch dann, wenn sie realistisch gesehen nie vollzogen werden wird.

Wo steht das im Gesetz? — § 16 VStG einfach erklärt

§ 16 VStG legt fest:

  • Zu jeder Geldstrafe im Verwaltungsstrafverfahren muss gleichzeitig eine Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt werden.
  • Die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt maximal 6 Wochen, unabhängig davon wie hoch die Geldstrafe ist.
  • Sie kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Geldstrafe uneinbringlich ist — also weder bezahlt noch beigetrieben werden kann.
  • Vor dem Vollzug muss die Behörde prüfen, ob die Strafe durch gemeinnützige Leistungen abgewendet werden kann (§ 16a VStG).

Das bedeutet: Die Zahl, die du in deinem Brief neben der Geldstrafe siehst (z. B. „Ersatzfreiheitsstrafe: 3 Tage“), ist kein automatisches Gefängnisurteil. Sie wird nur dann relevant, wenn du weder zahlst, noch Einspruch erhebst, noch eine alternative Lösung beantragst.

⚠️ Wann droht die Ersatzfreiheitsstrafe wirklich?

Die Ersatzfreiheitsstrafe tritt in Kraft, wenn alle der folgenden Punkte zutreffen:

  1. Die Geldstrafe ist rechtskräftig — du hast keinen Einspruch erhoben oder der Einspruch wurde abgewiesen.
  2. Die Geldstrafe wurde nicht bezahlt.
  3. Die Strafe konnte auch nicht zwangsweise eingetrieben werden (z. B. weil kein pfändbares Einkommen oder Vermögen vorhanden ist).
  4. Es wurde kein Antrag auf gemeinnützige Leistungen gestellt oder dieser wurde abgelehnt.

Erst wenn alle diese Schritte erfolglos waren, ordnet die Behörde den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe an. Du wirst dabei in der Regel nochmals schriftlich informiert und hast noch die Möglichkeit zu reagieren.

🛠️ Deine Optionen — was kannst du jetzt tun?

Je nachdem, in welcher Phase du dich befindest, gibt es verschiedene Wege:

  • ✅ Einspruch erheben (wenn die Strafe noch nicht rechtskräftig ist): Wenn du gerade eine Strafverfügung oder ein Straferkenntnis erhalten hast und die Frist noch läuft, erhebe Einspruch. Das ist kostenlos und hemmt den weiteren Verfahrenslauf vollständig.
  • 💳 Geldstrafe bezahlen: Wenn die Strafe rechtskräftig und berechtigt ist, ist Zahlung der einfachste Weg, um die Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. Die Bankverbindung steht im Bescheid.
  • 🤝 Gemeinnützige Leistungen beantragen (§ 16a VStG): Du kannst bei der Behörde beantragen, die Geldstrafe durch unbezahlte gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Das ist ausdrücklich gesetzlich vorgesehen und eine würdevolle Alternative.
  • 📋 Ratenzahlung oder Aufschub beantragen: Bei finanziellen Engpässen kann die Behörde auf Antrag einen Zahlungsaufschub gewähren oder Ratenzahlung ermöglichen. Das verhindert den Übergang zur Ersatzfreiheitsstrafe.
  • ❌ Nichts tun — das ist die schlechteste Option: Ignorierst du alles, riskierst du tatsächlich den Freiheitsentzug. Die Behörde ist gesetzlich verpflichtet, die Strafe zu vollstrecken.

Gemeinnützige Leistungen statt Haft — § 16a VStG

Seit der VStG-Reform ist in § 16a VStG ausdrücklich geregelt, dass die Behörde vor Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe prüfen muss, ob der Bestrafte bereit und in der Lage ist, gemeinnützige Leistungen zu erbringen. Das ist ein wichtiges soziales Instrument, das in der Praxis leider viele Betroffene nicht kennen.

Was bedeutet das konkret?

  • Du leistest unbezahlte Arbeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung (z. B. Sozialdienste, Hilfsorganisationen).
  • Pro angefangenem Euro der Geldstrafe wird eine bestimmte Stundenanzahl angerechnet.
  • Du musst diesen Antrag aktiv stellen — die Behörde kommt in der Regel nicht von selbst auf dich zu.
  • Der Antrag ist formlos möglich, schriftlich bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder dem Magistrat.

Wichtig: Stell diesen Antrag so früh wie möglich — am besten bevor die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen wird.

So liest du deinen Bescheid richtig

In einem typischen österreichischen Straferkenntnis findest du folgende Angaben, die du kennen solltest:

  • Geldstrafe: Der Betrag, den du zahlen musst (z. B. „Geldstrafe: € 120,00″).
  • Ersatzfreiheitsstrafe: Die Dauer des Freiheitsentzugs für den Uneinbringlichkeitsfall (z. B. „Ersatzfreiheitsstrafe: 24 Stunden“).
  • Verfahrenskosten: Zusätzlich zur Strafe werden meist 10 % der Geldstrafe als Verfahrenskosten vorgeschrieben (§ 64 VStG).
  • Rechtsbelehrung: Hinweis auf Rechtsmittelmöglichkeiten und Fristen — unbedingt lesen!
  • Zustelldatum: Das Datum, an dem du den Brief tatsächlich erhalten hast — ab hier beginnen alle Fristen.

⏰ Fristen — das musst du wissen

Im Verwaltungsstrafverfahren gibt es mehrere wichtige Fristen:

  • Einspruch gegen Strafverfügung: 14 Tage ab Zustellung (§ 49 VStG)
  • Beschwerde gegen Straferken
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