Was ist eine Strafverfügung?
Eine Strafverfügung ist ein offizielles Schreiben einer Verwaltungsbehörde – in der Regel des Magistrats, der Bezirkshauptmannschaft (BH) oder der Polizei. Darin wird dir mitgeteilt, dass du eine Verwaltungsübertretung begangen haben sollst und deshalb eine Geldstrafe zu bezahlen hast.
Das Wichtigste vorab: Eine Strafverfügung ist kein Gerichtsurteil und noch nicht rechtskräftig. Du hast das volle Recht, kostenlos dagegen vorzugehen!
Häufige Gründe für eine Strafverfügung: Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitung, Schwarzfahren, Lärmbelästigung oder Verstöße gegen Gewerbe- bzw. Bauvorschriften.
⏰ Die 2-Wochen-Frist – das Entscheidende
Du hast genau 14 Tage ab Zustellung, um Einspruch zu erheben. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem du den Brief tatsächlich erhalten hast – nicht ab dem Datum, das auf dem Schreiben steht.
💡 Tipp: Notiere dir sofort das Zustelldatum und die Einspruchsfrist direkt auf dem Umschlag. Zum Beispiel: „Erhalten 02.06.2026 – Einspruch bis 16.06.2026″
Deine 3 Optionen
- ✅ Einspruch erheben (empfohlen): Kostenlos, ohne Risiko – führt zur vollständigen Überprüfung deines Falls
- Zahlen und akzeptieren: Wenn du eindeutig im Unrecht warst – die Bankverbindung für die Zahlung findest du direkt im Brief
- ❌ Nichts tun (gefährlich!): Nach Ablauf der 14 Tage wird die Strafe rechtskräftig – Mahngebühren und Zwangsvollstreckung können die Folge sein
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch ist fast immer sinnvoll – schließlich ist er kostenlos! Besonders empfehlenswert ist er in folgenden Situationen:
- Du warst es nicht (falsches Kennzeichen, Verwechslung der Person)
- Die Beschilderung war unklar, fehlend oder verdeckt
- Du hattest einen triftigen Notfallgrund
- Der Bescheid enthält Formfehler (falscher Name, falsches Datum, fehlende Aktenzahl)
- Die verhängte Strafe ist unverhältnismäßig hoch
- Dir kann kein Vorsatz nachgewiesen werden
So legst du Einspruch ein – Schritt für Schritt
Was dein Einspruch enthalten muss:
- Deine vollständigen Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum
- Die Aktenzahl (GZ) des Bescheids – sie steht in der Regel oben rechts im Brief
- Das Wort EINSPRUCH klar und deutlich formuliert
- Deine Begründung – warum du die Strafe anfichst
- Datum und Unterschrift
So sendest du den Einspruch ab:
- Per Einschreiben (sicherste Methode – der Poststempel gilt als Nachweis der rechtzeitigen Einbringung)
- Per E-Mail (die Adresse der Behörde steht im Brief)
- Persönlich beim Amt – lass dir unbedingt einen Eingangsstempel auf deiner Kopie geben
Was passiert nach dem Einspruch?
Die Strafverfügung wird automatisch außer Kraft gesetzt (§ 49 VStG). Danach gibt es zwei mögliche Verläufe:
- Verfahren wird eingestellt: Die Behörde prüft den Fall und stellt das Verfahren ein – die Sache ist damit erledigt
- Ordentliches Verfahren: Du wirst zu einer Verhandlung geladen. Selbst wenn du dabei unterlegst, wird die Strafe häufig deutlich reduziert!
Kostenlose Hilfe in Österreich
- Arbeiterkammer (AK): Kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder → arbeiterkammer.at
- ÖAMTC / ARBÖ: Für Mitglieder kostenlos bei Verkehrsdelikten
- Volksanwaltschaft: Bei Beschwerden gegen Behörden → volksanwaltschaft.gv.at
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