Received a Penalty Notice in Austria — What to Do?

Received a Penalty Notice in Austria — What to Do?

Was ist ein Zahlungsbefehl?

Ein Zahlungsbefehl kommt vom Bezirksgericht — das ist der wesentliche Unterschied zu einer Strafanzeige oder einem Inkassoschreiben! Es handelt sich um einen gerichtlichen Befehl zur Begleichung einer Schuld und hat eine erheblich stärkere rechtliche Wirkung.

Typische Gründe: unbezahlte Rechnungen, Mietschulden, Kreditrückstände, offene Forderungen von Unternehmen.

⏰ Deine Frist: 4 Wochen

Du hast 28 Tage ab dem Zustellungsdatum, um Einspruch zu erheben. Danach wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und die Forderung kann direkt vollstreckt werden — ohne ein weiteres Gerichtsverfahren!

Was passiert, wenn du nichts tust?

  • ❌ Kontopfändung — dein Bankkonto wird gesperrt
  • ❌ Lohnpfändung — dein Arbeitgeber wird informiert und muss Geld einbehalten
  • ❌ Der Gerichtsvollzieher kann zu dir nach Hause kommen
  • ❌ Ein Eintrag in die Schuldnerkartei ist möglich

Wann solltest du Einspruch erheben?

  • Die Forderung ist unberechtigt oder wurde bereits bezahlt
  • Die Höhe der Forderung ist nicht korrekt
  • Verjährung — viele Forderungen verjähren nach 3 Jahren (§1486 ABGB)
  • Formfehler im Zahlungsbefehl
  • Du möchtest, dass die Forderung gerichtlich geprüft wird

So erhebst du Einspruch

Der Einspruch muss an das Bezirksgericht geschickt werden, das den Zahlungsbefehl ausgestellt hat. Er muss folgendes enthalten:

  1. Deine vollständigen persönlichen Daten
  2. Das Aktenzeichen aus dem Zahlungsbefehl
  3. Das Wort EINSPRUCH
  4. Die Begründung (Forderung bestritten, bereits bezahlt, verjährt usw.)
  5. Datum und Unterschrift

Was passiert nach dem Einspruch?

Der Zahlungsbefehl wird außer Kraft gesetzt. Das Gericht leitet ein ordentliches Gerichtsverfahren ein — du kannst deinen Standpunkt vollständig darlegen und belegen.

Kostenlose Hilfe

  • Schuldnerberatung Österreich: Völlig kostenlos → schuldenberatung.at
  • Arbeiterkammer: Rechtsberatung für Mitglieder → arbeiterkammer.at

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